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Frachtvertrag
Frachtvertrag nennt
man
nach § 407
HGB
einen
Vertrag
zwischen
Absender
und
Frachtführer
über die
Beförderung
von
Gütern
. Er verpflichtet den
Frachtführer
, das
Gut
zum
Bestimmungsort
zu befördern und dort an den
Empfänger
auszuliefern. Der
Absender
hat die vereinbarte
Fracht
zu zahlen.
Ein
Werkvertrag
im Sinne von §§631 ff. BGB zwischen dem
Absender
(im
Seefrachtgeschäft
dem
Befrachter
) und dem
Frachtführer
(im
Seefrachtgeschäft
dem
Verfrachter
), wobei der
Absender
auch ein Spediteurse
kann. Der Frachtvertrag liegt dem sogenannten
Frachtgeschäft
zugrunde, in dem sich der
Frachtführer
dem anderen
Vertragspartner
gegenüber verpflichtet, die
Beförderung
von
Gütern
gegen
Entgelt
zu übernehmen.
ist ein
Werkvertrag
, der auf die
entgeltlich
e
Beförderung
von
Gütern
zwischen
Frachtführer
und
Absender
gerichtet ist. Er regelt sich nach den §§ 425450
HGB
.
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