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Freihandel

von dirigistischen (staatlichen) Eingriffen freier internationaler Handel. Liberaler Grundsatz eines möglichst ungestörten Welthandels mit dem Ziel, durch Ausnutzung komparativer Vorteile (komparative Kosten) aufgrund internationaler Arbeitsteilung allen Ländern einen möglichst hohen Wohlstand zu ermöglichen. Gegensatz Protektionismus.

Von den Vertretern des Liberalismus aufgestellte Forderung des absolut freien, d.h. von jeglichen Beschränkungen ungehemmten Welthandels. Zweck: Sicherstellen einer internationalen Arbeitsteilung, wonach jedes Land die Güter produzieren soll, bei denen die relativ niedrigsten Kosten entstehen (klassische »Theorie der komparativen Kosten« von David Ricardo, 1772-1823). Heute gibt es Versuche, dies durch Freihandelszonen zu verwirklichen. Dies sind Zusammenschlüsse mehrerer Länder zu einem Wirtschaftsraum, innerhalb dessen Freihandel herrscht, dritten Ländern gegenüber können die Mitgliedsländer ihre Handelspolitik frei bestimmen; dies wurde mit der EFTA (European Free Trade Association) für Industrieerzeugnisse erreicht.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Freier grenzüberschreitender Güterverkehr ohne staatliche Einflüsse, im Gegensatz zum Protektionismus und zum staatlichem Außenhandelsmonopol.

Das Freihandelsprinzip sieht die Schaffung binnenmarktähnlicher Verhältnisse in den wirtschaftlichen Beziehungen zwische Ländern vor. Der internationale Handel soll also weder durch Zölle. Kontingente oder Steuern noch durch andere außenwirtschaftliche Instrumente behindert werden. Die Außenwirtschaftstheorie sieht in einer durch Freihandel gekennzeichneten Weltwirtschaft Chancen zur Wohlfahrtsvermehrung für alle in den Weltmarkt integrierten Volkswirtschaften. Jede nationale Ökonomie spezialisiert sich auf jene Produkte, die sie am kostengünstigsten herstellen kann (Theorem der komparativen Kostenvorteile). Freihandel als Ordnungsprinzip der Weltwirtschaft ist in sich widersprüchlich: Die Teilnahme am Prozeß der internationalen Arbeitsteilung bringt Einbußen an nationaler Autonomie mit sich. die für einzelne Wirtschaftssektoren eines Landes oder auch ganze Volkswirtschaften nachteilige Effekte zeitigen können.

>Komperative Kostenvorteile

Leitbild der Aussenhandelspolitik, das den völligen Verzicht auf staatliche Beschränkungen grenzüberschreitender wirtschaftlicher Austauschbeziehungen fordert. Freihandel ist der idealtypische Gegenpol zu staatlichen Aussenhandelsmonopolen sowie zu einer Politik des Protektionismus. Wissenschaftlich fundiert wurde die Freihandelslehre durch die klassisch-liberale Wirtschaftstheorie des 18. und 19.Jh., insb. durch Adam Smith, David Ricardo und John Stuart Mill. Im 19. Jh. entwickelt sich eine starke Freihandelsbewegung, so in England mit der  Anti-Corn-Law-League das Manchestertum, in Deutschland die Freihandelsbewegung unter J. Prince-Smith. Erfolge waren die Aufhebung der Navigationsakte 1849, der britischen Einfuhrzölle auf Getreide 1846, der Abschluss des ersten Meistbegünstigungs-Vertrags ( Cobden-Vertrag) zwischen England und Frankreich 1860, die bis 1874 in Deutschland erreichte weitgehende Zollfreiheit. Rückschläge kommen in der Zeit des Neo-Merkantilismus, im Ersten Weltkrieg und in der Weltwirtschaftskrise nach 1930. Deutschland geht 1879 zum Schutzzoll über, die Handelsvertragspolitik nach 1891 fällt in eine Zeit der "Zollkriege"; die USA kapseln sich nach 1919 durch Zollschutz weitgehend ab, Importrestriktionen und Devisenbewirtschaftung erfassen nach 1931 nahezu alle wichtigen Welthandelsländer. Zur Begründung der Überlegenheit des Freihandels gegenüber jeglicher Form staatlicher Intervention in den Aussenhandel werden im wesentlichen zwei Argumente herangezogen: (1)  Freihandel auf dem Weltmarkt ist das Pendant zur Wettbewerbsfreiheit auf den Binnenmärkten. Er ist diejenige Organisationsform des Aussenhandels, die der generellen Vorteil- haftigkeit dezentraler Entscheidungen freier Wirtschaftssubjekte am besten Rechnung trägt und eine marktmässige Koordination ihrer autonomen Handlungen auch im Weltmassstab bewirkt. (2)  Neben dieses generelle ordnungspolitische Argument tritt - vor allem bei Smith und Ricardo - ein produktionstheoretisches Argument: Die Ausweitung der Gütermärkte über nationale Grenzen hinweg ermöglicht die Realisierung von Spezialisier ungs vor teilen. Diese lassen eine internationale Arbeitsteilung entstehen, in deren Gefolge sich Produktivitätssteigerungen und Wohlfahrtszuwächse einstellen ( Aussenhandelswirkungen, Aussenhandelsgewinn) . Politisch ist Freihandel allerdings stets eine Utopie geblieben, der sich die tatsächlich verfolgte Aussenhandelspolitik lediglich mehr oder weniger angenähert hat (Havanna- Charta, Weltwirtschaftsordnung). In diesem Zusammenhang ist auf die Realitätsferne der Prämissen des klassischen Freihandelsmodells zu verweisen. Dazu zählen im wesentlichen: vollständige Konkurrenz, vollkommene Markttransparenz, Vollbeschäftigung aller Produktionsfaktoren und unendlich hohe Geschwindigkeit volkswirtschaftlicher Anpassungsprozesse. In den 50er und 60er Jahren waren es zunächst die Entwicklungsländer - auf die die Modellannahmen am wenigsten zutreffen - die das Freihandelsideal in Frage stellten. Ihr Bestreben, trotz des gewaltigen Einkommensund Technikvorsprungs der Industrieländer junge konkurrenzfähige Industrien aufzubauen, liess sie auf massive Schutzzölle zurückgreifen, wie sie Friedrich List Mitte des 19. Jh. schon den Kontinentalstaaten gegen die übermächtige englische Konkurrenz unter bestimmten Bedingungen empfohlen hatte (Erziehungszoll). Seit etwa Anfang der 70er Jahre hat aber auch in den zuvor auf Liberalisierung drängenden Industrieländern eine starke Gegenbewegung zum Freihandelsideal eingesetzt, die sich mittler weise zu dem sog. Neuen Protektionismus verdichtet hat. Allerdings zeigt sich zusehends, dass der Schutz bestimmter Wirtschaftssektoren vor ausländischer Konkurrenz hohe Kosten verursacht, ohne die langfristigen Anpassungsprobleme lösen zu können. Freihandel im strengen Wortsinn kann, realistisch betrachtet, heute nicht mehr als Ziel der Aussenhandelspolitik angesehen werden. Für die Zukunft wäre schon viel erreicht, wenn zumindest im regionalen Rahmen Liberalisierungsfortschritte erzielt werden könnten, wenn sich wirtschaftspolitische Eingriffe in den Welthandel im internationalen Konsens auf bestimmte Formen begrenzen liessen, in ihrer Intensität zurückgenommen würden und weniger diskriminierende Auswirkungen hätten (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen).           Literatur: Berg, H., Internationale Wirtschaftspolitik, Göttingen 1976. Flasbeck, H., Freihandel, GATT und das internationale Währungssystem, Tübingen 1985.

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