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Freiverkehr

(Freiverkehrsmarkt) Börsensegment, welches am 1. 5. 1988 geschaffen wurde. Dies geschah durch die Zusammenfassung der bis dato existierenden Marktsegmente geregelter Freiverkehr und ungeregelter Freiverkehr. Im Freiverkehr werden die Wertpapiere gehandelt, die nicht zum Amtlichen Handel, Geregelten Markt oder IBIS zugelassen sind. Im Gegensatz zum Amtlichen Handel und Geregelten Markt ist der Freiverkehr im Börsengesetz nicht näher geregelt. Es gilt ein vereinfachtes Zulassungsverfahren ohne Prospekthaftung. Der Markt unterliegt aber der Mißbrauchsaufsicht.
Börsensegment (Börse), in dem nicht zum amtlichen Handel (– amtliche Notiz) zugelassene Wertpapiere gehandelt werden.


Handelssegment für Wertpapiere an der Börse mit geringeren Anforderungen an die Zulassung als im Amtlichen Handel oder im Geregelten Markt. Die Aufträge werden durch zugelassene Freiverkehrsmakler vermittelt, die auch auf eigene Rechnung abschließen können. Fremdemission
Emission von Wertpapieren unter Einschaltung von Dritten, regelmäßig von Kreditinstituten, die sich zu einem Konsortium zusammengeschlossen haben.

ist der Handel mit Wertpapieren, die nicht amtlich notiert sind. Man unterscheidet den geregelten Freiverkehr und den Telephonverkehr. Die Kurse des geregelten Freiverkehrs werden eigens veröffentlicht.

Wertpapierbörse

 

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