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Freiverkehr
(
Freiverkehrsmarkt
)
Börsensegment
, welches am 1. 5. 1988 geschaffen wurde. Dies geschah durch die Zusammenfassung der
bis
dato existierenden
Marktsegmente
geregelter Freiverkehr
und
ungeregelter Freiverkehr
. Im Freiverkehr werden die
Wertpapiere
gehandelt, die nicht zum
Amtlichen Handel
,
Geregelten Markt
oder
IBIS
zugelassen sind. Im Gegensatz zum
Amtlichen Handel
und
Geregelten Markt
ist der Freiverkehr im
Börsengesetz
nicht näher geregelt. Es gilt ein vereinfachtes
Zulassungsverfahren
ohne
Prospekthaftung
. Der
Markt
unterliegt aber der Mißbrauchsaufsicht.
Börsensegment
(
Börse
), in dem nicht zum
amtlichen Handel
(–
amtliche Notiz
) zugelassene
Wertpapiere
gehandelt werden.
Handelssegment
für
Wertpapiere
an der
Börse
mit geringeren
Anforderungen
an die
Zulassung
als im
Amtlichen Handel
oder im
Geregelten Markt
. Die
Aufträge
werden durch zugelassene
Freiverkehrsmakler
vermittelt, die auch auf eigene
Rechnung
abschließen können.
Fremdemission
Emission
von
Wertpapiere
n unter Einschaltung von Dritten, regelmäßig von
Kreditinstituten
, die sich zu einem
Konsortium
zusammengeschlossen
haben
.
ist der
Handel
mit
Wertpapiere
n, die nicht
amtlich
notiert
sind.
Man
unterscheidet den
geregelten
Freiverkehr und den Telephonverkehr. Die
Kurse
des
geregelten
Freiverkehrs werden eigens veröffentlicht.
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