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Freiwillige Sozialleistung

zusätzlich zu dem Tariflohnsatz und den gesetzlichen Sozialleistungen dem Arbeitnehmer vom Betrieb zugute gebrachte Leistungen. Man unterscheidet primäre und sekundäre freiwillige Sozialleistungen. Primäre freiwillige Sozialleistungen sind solche, die direkt bestimmten Arbeitnehmern zugute kommen, z.B. Gratifikationen, Spenden an Mitarbeiter, Trennungsgelder, Zuschüsse bei Krankheit, zur Ausbildung usw. Sekundäre freiwillige Sozialleistungen sind Gemeinkosten der Sozialkosten-stellen, also solche, die zunächst auf Hilfs oder Nebenkostenstellen gesammelt werden müssen; z.B. die Kosten für Werkswohnungen, Kantinen, Sportanlagen und sonstige soziale Einrichtungen.

 

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