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Fremdenverkehr
Zum F. zählt die
Nutzung
der
Beförderung
s, Beherbergungs, Verpflegungs, Unterhaltungs, Sport,
Bildung
s,
G
es und heits und anderer auch für NichtOrtsansässige interessanter
Einrichtung
en und
Eigenschaften
eines Ortes oder einer Region durch Personen, die dorthin zu vorübergehendem Aufenthalt gereist sind. Von der
Touristik
unterscheidet sich der F. dadurch, daß sein
zentraler
Gegenstand das örtliche oder
regional
e
Angebot
an
Reisende
und dessen
Inanspruchnahme
während ihres Aufenthaltes ist. Der Förderung des F. widmen sich örtliche F.
vereine
und
verbände
interessierter
Betriebe
und
Behörde
n durch
Beratung
,
Vermittlung
und
Werbung
.
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