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Fristenkongruenz

horizontale Kapitalstruktur-Kennzahl, die in zwei unterschiedlichen Ausprägungen Anwendung findet.

Beide Kennzahlen stellen auf die Fristenkongruenz von Kapitalbindungs- und Kapitalüberlassungsdauer ab. Sie sollen Auskunft hinsichtlich der strukturellen Liquidität sowie Kapitalkraft und somit Kreditwürdigkeit einer Unternehmung geben.
Die Kennzahl AI ist in erster Linie auf den Gläubigerschutz im Liquidationsfall ausgerichtet, da unterstellt wird, daß ein hoher Deckungsgrad AI das Risiko des Forderungsausfalls (Gläubiger gegenüber der Unternehmung) gering werden läßt. Begründung: Die weitgehend oder vollständig mit Fremdkapital finanzierten Güter des Umlaufvermögens hätten generell eine kurze Self Liquidating Period und wären allgemein mit einer guten Shiftability ausgestattet. Sollten dennoch ? bedingt durch eine ungünstige künstliche Liquidität ? bei Gütern des Umlaufvermögens Forderungsausfälle auftreten, wären diese letztlich durch das (möglichst mit Eigenkapital
finanzierte) Anlagevermögen abgedeckt (hoher Wert von AI). Kritik: Die Self Liquidating Period der Güter des Umlaufvermögens kann sich im Zeitablauf u. U. erheblich verlängern. Zudem kann sich auch die künstliche Liquidität der Güter des Umlauf- und des Anlagevermögens verschlechtern (u. U. gegen Null). Insofern bietet selbst ein Anlagendeckungsgrad mit einem Wert von 100, der ja ohnehin i. d. R. auf zurückliegenden Daten basiert, keinen hinreichenden Schutz gegen einen teilweisen Forderungsausfall.

Der Deckungsgrad AII stellt die ?goldene Bilanzregel? in ihrer engeren Fassung dar. Mit ihrer Anwendung soll die Einhaltung einer bestimmten Norm AII = 100 im Hinblick auf die fristenkongruente Finanzierung des Anlagevermögens dargestellt werden. Wird diese Norm eingehalten, geht man davon aus, daß, bedingt durch die Übereinstimmung von langfristiger Kapitalbindung und entsprechender Finanzierung im Anlagevermögen, die Unternehmung auch in Krisenzeiten nicht in Liquiditätsschwierigkeiten kommt.
Kritik: Auch hier ergibt sich das Problem, daß die Fristigkeit der Kapitalbindung und die Shiftability allein mit der Zuordnung eines Gegenstandes zum Anlage- oder Umlaufvermögen nicht uno actu geklärt sind. Daher ist die Zahlungsfähigkeit der Unternehmung auch bei einem hohen Deckungsgrad (AII = 100) nicht unbedingt gesichert.
Hinzu kommt, daß die langfristigen gebundenen Teile des Umlaufvermögens und das langfristig zur Verfügung stehende Fremdkapital durch die Kennzahl in ihrer oben aufgezeigten Form nicht erfaßt werden. Aus diesem Grund ist die Kennziffer AII in ihrer erweiterten Form wie folgt definiert:

Neben diesen spezifischen Einwendungen gelten zusätzlich die generellen Vorbehalte, die im Zusammenhang mit der Kennzahlenanalyse vorgetragen werden.

 

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