Problem:
(1) Garantiekosten sind so zu kalkulieren, daß sie sich langfristig mit den tatsächlich auftretenden Garantieverpflichtungen ausgleichen.
(2) Garantiekosten sind Sondereinzelkosten der Kostenträger, die im Rahmen der zeitlichen Abgrenzung in gleichen Monatsbeträgen erfaßtwerden.