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GATT

General Agreement an Tariffs and Trade oder Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen. Abkommen, dem bis 1994 128 Vollmitglieder beitraten und das seit 1948 in Kraft war. Hauptziele des GATT waren die Erhöhung des Lebensstandards sowie die Förderung der Beschäftigung und des Wachstums der Mitgliedsländer durch den Abbau von Handelshemmnissen für den freien Welthandel. So waren z. B. die Gewährung der Meistbegünstigung an Mitgliedsländer vorgeschrieben und Diskriminierungen untersagt. Darüber hinaus bildeten die GATT-Verhandlungen ein Diskussionsforum für internationale Handelsprobleme, wichtigstes Ziel war der Abbau von Zöllen und Subventionen. Bisher fanden 9 Verhandlungsrunden statt. Mit dem Abschluss der letzten Verhandlungsrunde in Uruguay im April 1994 endete das GATT und wurde in eine Welthandelsorganisation (WTO) zur weiteren Liberalisierung des Welthandels überführt.

(General Agreement
on Tarifs and Trade) Das GATT war Rechtsvorgänger der WTO. Da sich das GATT nach dem Zweiten Weltkrieg de facto zu einer Handelsorganisation entwickelt hatte, rechtlich gesehen aber nur ein Handelsabkommen war, wurden seine Vereinbarungen bei der letzten Vorbereitungskonferenz (Uruguay- Runde, 1986 - 1994) in die WTO übernommen.

(General Agreement on Tariffs and Trade). Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen, welches in Verbindung mit der Havanna Charta 1947 unterzeichnet wurde und 1948 in Kraft trat. Ziele sind Hebung des Lebensstandards und die Verwirklichung der Vollbeschäftigung in den Mitgliedsländern durch Förderung des Welthandels bzw. Abbau von Handelshemmnissen. Mittel dazu: Meistbegünstigung, prinzipielles Verbot von Kontingentierung, Verbot der Verschärfung bestehender oder Einfuhrung neuer Handelshemmnisse. Siehe auch Kennedy-Runde, Tokio-Runde.

 

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