on Tarifs and Trade) Das GATT war Rechtsvorgänger der WTO. Da sich das GATT nach dem Zweiten Weltkrieg de facto zu einer Handelsorganisation entwickelt hatte, rechtlich gesehen aber nur ein Handelsabkommen war, wurden seine Vereinbarungen bei der letzten Vorbereitungskonferenz (Uruguay- Runde, 1986 - 1994) in die WTO übernommen.