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Gebietsansässig / Gebietsfremd
Die
wirtschaftlich
en
Aktivitäten
zwischen
Gebietsansässige
n und
Gebietsfremde
n finden sich in der
Zahlungsbilanz
wieder.
Als gebietsansässig gelten
•
natürliche Personen
, die ihren
Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt im
Wirtschaftsgebiet
haben
oder sich
kontinuierlich
mehr als sechs
Monat
e im
Wirtschaftsgebiet
aufhalten. Damit können auch Bürger fremder Nationalität gebietsansässig sein;
•
juristische Personen
mit
Sitz
oder
Leitung
im
Wirtschaftsgebiet
;
•
Zweigniederlassungen
gebietsfremder
Unternehmen
mit
Leitung
und gesonderter
Buchführung
im
Wirtschaftsgebiet
;
•
Betriebsstätten
gebietsfremder
Unternehmen
mit eigener
Verwaltung
im
Wirtschaftsgebiet
. Gebietsfremd sind demnach
natürliche
und
juristische Personen
,
Zweigniederlassungen
und
Betriebsstätten
, bei denen die genannten Voraussetzungen nicht vorliegen.
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