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gebrochene Abschreibung, gespaltene Abschreibung
Gebrochene Abschreibung ist die Aufteilung der Abschreibung in einen fixen und einen variablen Anteil, wobei der fixe Anteil Ausdruck des Zeitverschleißes, der variable Ausdruck des Gebrauchsverschleißes ist.
Beispiel:
Ein für den Tropeneinsatz vorgesehener Lkw ist in der Lage, 100 000 km zu fahren. Der Anschaffungspreis beträgt 200 000 DM, der Restwert wird mit Null angenommen. Unabhängig von der tatsächlichen Beanspruchung ist der Lkw nach 40 Monaten nicht mehr einsetzbar (Zeitverschleiß).Die durchschnittliche monatliche Fahrleistung liegt bei B = 4 000 km. Dann gilt für die monatliche Abschreibung (a):
(1) Gebrauchsverschleiß:
a = (abzuschreibender Betrag / Gesamtleistung) x Monatsleistung
a = (200.000 / 100.000) x4.000 = 8.000 (DM/Mon)
(2) Zeitverschleiß:
a = abzuschreibender Betrag / Nutzungszeit
a = 200.000 / 40 = 5.000 (DM/ Monat)
Die Berechnung zeigt, daß bei einer unter 2 500 km liegenden monatlichen Fahrleistung der Zeitverschleiß dominiert. Er ist dann alleinige Abschreibungsursache. Die kalkulatorische Abschreibung von 5 000 DM/Monat gehört zu den Fixkosten.
Liegt die monatliche Fahrleistung über 2 500 km, so dominiert der Gebrauchsverschleiß (Leistungsabschreibung).
Die kalkulatorische Abschreibung von a = 2 ? B gehört zu den variablen Kosten.
Hinweis:
Zur Vermeidung des geknickten Linienzuges A, B, C in vorstehender Abbildung interpretiert man die g. A. in der Weise, daß man für die Planbeschäftigung von (beispielsweise) Bp = 4 000 km pro Monat eine durchgehende Sollkostenlinie AC vorsieht. Sie stellt eine Näherungslösung bei überwiegendem Gebrauchsverschleiß dar, die stets dann akzeptabel erscheint, wenn die zu erwartenden Abweichungen zwischen Ist- und Planbeschäftigung gering sind.
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