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Radkralle

 

Gebühr

Abgaben für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Institution bzw. für Dienstleistungen im öffentlichen Interesse (Rechts-, Gesundheitswesen usw.). Kostenrechnerisch zählen sie zur Kostengruppe 46 gemäß Gemeinschaftskontenrahmen (verschiedene Gemeinkosten) und weisen dieselben Verrechnungsprobleme auf, besonders hinsichtlich der Planung der Gebühren. Die meisten Gebühren lassen sich den Kostenstellen nur über Schlüsselung zurechnen, mit Ausnahme der Gebühren für Müllabfuhr, Baupolizei und der Straßenanliegergebühr, die den Gebäudekosten zugerechnet werden können. In den übrigen Fällen werden sie nach ihrer Art den Verwaltungskosten, den Kosten der Geschäftsleitung oder den Kostenstellen zugeschrieben, die die Leistung der öffentlichen Institution vorwiegend beanspruchen.

 

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