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Z
Gebühren
von
öffentlich
en
Einrichtung
en erhobene Zwangsabgaben für individuell
zurechenbar
e
Leistungen
.
Gebühr
en werden in Verwaltungs- und Benutzungsgebühren unterteilt.
Geldleistungen
, die als
Gegenleistung
für eine besondere
Leistung
der
Verwaltung
(
z
.
B
. die Erteilung einer Bescheinigung) oder für die
Inanspruchnahme
von
öffentlich
en
Einrichtung
en oder
Anlagen
(
z
.
B
. Benutzungsgebühr in einer
öffentlich
en Bibliothek) hoheitlich zur Finanzbedarfsdeckung denjenigen auferlegt werden, die diese
Leistungen
in
Anspruch
nehmen.
sind wie
Beiträge
und
Steuern
öffentlich
e
Abgaben
. Die
öffentlichen Verwaltung
en werden häufig nicht nur im
öffentlich
en, sondern auch im
privat
en
Interesse
des einzelnen tätig. Die
Gebühr
en sind vom Gebührenpflichtigen für eine besondere
Inanspruchnahme
zu entrichten,
z
.
B
. für einen
Verwaltungsakt
wie Bau- oder Gewerbeerlaubnis (Verwaltungsgebühren) oder für eine Benutzung wie Maut oder Telefon (= Benutzungsgebühren).
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