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Gebühren

von öffentlichen Einrichtungen erhobene Zwangsabgaben für individuell zurechenbare Leistungen. Gebühren werden in Verwaltungs- und Benutzungsgebühren unterteilt.

Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung der Verwaltung (z.B. die Erteilung einer Bescheinigung) oder für die Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen oder Anlagen (z.B. Benutzungsgebühr in einer öffentlichen Bibliothek) hoheitlich zur Finanzbedarfsdeckung denjenigen auferlegt werden, die diese Leistungen in Anspruch nehmen.

sind wie Beiträge und Steuern öffentliche Abgaben. Die öffentlichen Verwaltungen werden häufig nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Interesse des einzelnen tätig. Die Gebühren sind vom Gebührenpflichtigen für eine besondere Inanspruchnahme zu entrichten, z.B. für einen Verwaltungsakt wie Bau- oder Gewerbeerlaubnis (Verwaltungsgebühren) oder für eine Benutzung wie Maut oder Telefon (= Benutzungsgebühren).

 

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