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Gefahrübergang
Damit wird der
Moment
bezeichnet, in dem das
Risiko
des
Untergang
s oder der Verschlechterung einer
Leistung
(z.B. durch
Bruch
,
Diebstahl
,
Schwund
,
Wasser
- oder Feuerschaden usw.) in einem
Schuldverhältnis
z.B. JCauf vom einen auf den anderen
Vertragspartner
übergeht. Dies ist für die
Rechte
der
Beteiligten
wichtig, z.B. hinsichtlich der
Gewährleistung
. Siehe auch
Schuld
.
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Gefahr
Gefahrenübergang
Weitere Begriffe :
labeling approach
deglomerativ
Vertriebs-Controlling
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