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Gefahrübergang

Damit wird der Moment bezeichnet, in dem das Risiko des Untergangs oder der Verschlechterung einer Leistung (z.B. durch Bruch, Diebstahl, Schwund, Wasser- oder Feuerschaden usw.) in einem Schuldverhältnis z.B. JCauf vom einen auf den anderen Vertragspartner übergeht. Dies ist für die Rechte der Beteiligten wichtig, z.B. hinsichtlich der Gewährleistung. Siehe auch Schuld.

 

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Weitere Begriffe : labeling approach deglomerativ Vertriebs-Controlling
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