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Geheimzahl
Die PIN (Persönliche Identifikationsnummer) dient der Kontrolle der Verfügungsberechtigung mittels Karten an Geldautomaten und Kassen, z.B. beim Electronic Cash. Ab 1997 wurden fünfstellige Nummern ausgegeben, um die Sicherheit zu erhöhen. Es ist grundsätzlich möglich und vorgesehen, dass die Karteninhaber eine Nummer künftig selbst definieren. Die Banken schreiben in den ec-Bedingungen und entsprechenden Bedingungen vor, dass die Geheimzahl keinesfalls so notiert werden darf, dass bei Abhandenkommen der Karte die Geheimzahl in Erfahrung gebracht werden kann.
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