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Geldfunktion

In einer arbeitsteiligen Wirtschaft ist ein Medium dann Geld, wenn es die folgenden Funktionen erfüllt:
1. allgemeines Tauschmittel,
2. Wertmesser,
3. Recheneinheit und
4. Wertaufbewahrungsmittel. Die gesetzliche Zahlungsmittelfunktion liegt dann vor, wenn bei Gläubigern ein Annahmezwang mit schuldbefreiender Wirkung vorliegt.

 

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