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Geldmarkt

Finanzmarkt, auf dem
1. kurzfristige Kredite, z. B. Tages- und Monatsgeld, insbesondere zwischen Banken gehandelt werden,
2. Geldmarktpapiere (kurzfristige Schuldtitel) von der Bundesbank zu festgesetzten Geldmarktsätzen an- und verkauft werden. Offenmarktpolitik

Markt für kurzfristige Kredite; Geldmarkt im engeren Sinne ist der Markt für Notenbankgeld und Geld-marktpapiere (Tagesgeld-, Monatsgeld-, Diskont-, Devisenmarkt).
Die Geldmarktsätze (Zinssätze am Geldmarkt) richten sich in erster Linie nach der Liquiditätssituation der Marktteilnehmer in Abhängigkeit von der Offenmarktpolitik der Zentralnotenbank sowie nach der Fristigkeit (vgl. Tab.).
Geldmarktpapiere (-titel) i. e. S. sind auf dem Geldmarkt gehandelte rediskontfähige Wechsel ( Privatdiskonten), Schatzwechsel
und unverzinsliche Schatzanweisungen der öffentlichen Hand (hierzu gehören auch die Mobilisierungs- und Liquiditätspapiere, die die Bundesbank im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik gem. §§ 42, 42a BbankG einsetzt) und Vorratsstellenwechsel. Zu den Geldmarktpapieren i. w. S., die an internationalen Geldmärkten gehandelt werden, zählen die Certificates of Deposit, Commercial Papers und Euronotes.
Marktteilnehmer sind in Deutschland in erster Linie die Deutsche Bundesbank und Kreditinstitute, weiterhin im begrenzten Maße Kapitalsammelstellen (z. B. Lebensversicherer) und öffentliche Verwaltungen.
Der Geldmarkt erfüllt in erster Linie eine Liquiditätsausgleichsfunktion zwischen den Banken. Damit wird zugleich ermöglicht, fristgerecht notwendige liquide Mittel zinsgünstig zu beschaffen oder überschüssige Liquidität anzulegen. An den internationalen Märkten kommen als Marktteilnehmer Fonds, Versicherungen, Industrie- und Handelsunternehmen hinzu, die die Liquiditätsausgleichsfunktion des Marktes im verstärkten Maße für ihre Belange nutzen.

Geldmarkt ist im Gegensatz zum Kapitalmarkt der Markt für kurzfristige Forderungen (Tagesgeld, Monatsgeld, Drei- und Sechsmonatsgeld, Diskont- und Devisenmarkt).

Der Geldmarkt im weiteren Sinne ist der Markt für kurzfristige Kredite (kurzfristige Kreditfinanzierung). Im engeren Sinne ist er der Markt für Notenbankgeld und Geldmarktpapiere (Tagesgeld, Monatsgeld, Diskontkredite, Devisen).

Gegensatz: Kapitalmarkt

Der Begriff des G. wird häufig sehr weit gefaßt und bezeichnet dann den Markt für kurzfristige » Kredite. Das Gegenstück ist der Kapitalmarkt. In der Literatur zur Geld und Kreditpolitik hat sich aber eine engere Definition durchgesetzt. Danach ist der G. der Markt, auf dem Zentralbankgeld und Geldmarktpapiere gehandelt werden. Beim Handel mit Zentralbankgeld treten in erster Linie die Kreditinstitute und vereinzelt große Unternehmen als Anbieter bzw. Nachfrager auf. Dieser Bereich des G. bietet dem einzelnen Kreditinstitut die Möglichkeit, einen kurzfristigen Bedarf an Zentralbankgeld zu decken bzw. Zentralbanküberschüsse kurzfristig an andere Kreditinstitute ertragbringend auszuleihen.

 

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