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Geldpolitik

Oberbegriff für alle Maßnahmen insbesondere der Europäischen Zentralbank, die der Sicherung insbesondere des Binnenwertes des Geldes im Rahmen des gesamtwirtschaftlichen Zielkataloges dienen. Das geldpolitische Instrumentarium zur Steuerung der Geldmenge kann in Geldmengensteuerung (beeinflusst direkt die Geldmenge) und Geldkostensteuerung (beeinflusst indirekt die . Nachfrage nach Geld über die Zinsen; z. B. Variationen von Diskont- und Lombardsatz) unterteilt werden. Die Unterteilung in Instrumente der Grob-und Feinsteuerung differenziert nach Maßnahmen, die auf das gesamtwirtschaftlich relevante Geldvolumen (Grobsteuerung: Refinanzierungspolitik, Mindestreservepolitik, Rediskontkontingente) und auf eine Beeinflussung der Bankenliquidität (Feinsteuerung: Offenmarktgeschäfte
[ Offenmarktpolitik] mit Rücklaufvereinbarung, Devisenpensions[ Pensionsgeschäft] und Devisenswapgeschäfte, Einlagenpolitik) abzielen.

Synonym für institutionierende Währungspolitik. Sie ist auf die Ausgestaltung des Geldwesens eines Währungsraums (z. B. Notenbankgesetzgebung, Durchführung einer Währungsreform, Schaffung notwendiger Institutionen zu ihrer Realisierung) gerichtet und legt damit die Voraussetzungen für die Realisierung der funktionellen Währungspolitik ( Notenbankpolitik).

Die Geldpolitik ist wesentlicher Bestandteil der Wirtschaftspolitik. Sie gestaltet monetäre Ziel-Mittel-Beziehungen in einer Volkswirtschaft oder einem Währungsgebiet. Ihr primäres Ziel ist die Sicherung der Preisstabilität. In der Europäischen Währungsunion ist die Europäische Zentralbank Träger der Geldpolitik.

Synonym für institutionierende Währungspolitik. Sie ist auf die Ausgestaltung des Geldwesens eines Währungsraums (z. B. Notenbankgesetzgebung, Durchführung einer Währungsreform, Schaffung notwendiger Institutionen zu ihrer Realisierung) gerichtet und legt damit die Voraussetzungen für die Realisierung der funktionellen Währungspolitik (Notenbankpolitik).

Gesamtheit aller Maßnahmen und Verfahren, die in einer Volkswirtschaft zur Ausstattung mit Geld und zur Regelung der Geldmenge getroffen werden. Ziel der Geldpolitik ist im erster Linie die Erhaltung der Geldwertstabilität, d.h. in der Regel ein moderates Ansteigen des Preisindexes. Träger der geldpolitischen Maßnahmen ist in Deutschland die Deutsche Bundesbank. Die Geldpolitik der Bundesbank ist einerseits zinsorientiert, andererseits geldmengenorientiert. Mit ihrem geldpolitischen Instrumentarium versucht sie beiden Richtungen gerecht zu werden. Die Bundesbank steuert vorrangig die Geldmarktzinsen, da sie der Meinung ist, dass hier ein Transmissionsmechanismus auf das gesamte Zinsniveau stattfindet, d.h., daß Veränderung im Geldmarktzins - wenn auch nicht im gleichen Umfang und eventuell mit zeitlicher Verzögerung (time lag) - auf die Zinsstruktur im Einlagen- und Kreditbereich durchschlagen wird.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Alle Maßnahmen zur Regulierung der Geld- und der Kreditversorgung einer Volkswirtschaft.

Vorrangiges Ziel ist die Sicherung eines stabilen Preisniveaus. Die Geldpolitik wird von der Zentralbank bestimmt, z.B. durch Steuerung der Geldmenge, Änderung der Leitzinsen (Diskont- und Lombardsatz) oder Ver- und Ankauf von Devisen zur Beeinflussung des Wechselkurses. >Regulation, staatliche

Gesamtheit aller Massnahmen, die die Geld-und Kreditversorgung einer Volkswirtschaft sowie die Geldmenge steuern sollen. Träger der Geldpolitik ist die Zentralbank, die sich vor allem der Banken als Transmis- sionsmedien für die von ihr gesetzten geldpolitischen Impulse bedient; sie setzt dazu ihr geldpolitisches Instrumentarium ein. Oberstes Ziel der Geldpolitik ist die Stabilität der Währung, wobei die übrigen gesamtwirtschaftlichen Zielvorstellungen mit zu berücksichtigen sind. Dagegen ist der Staat Träger der Finanzpolitik, die neben ihren fiskalischen Zielen z.T. auf entspr. Ziele ausgerichtet ist. Im Rahmen der EWWU haben die Teilnehmerstaaten ab 1999 ihre geldpolitische Souveränität verloren; die geldpolitische Verantwortung ist übergegangen auf die EZB (EZB-Rat). Die Bundesbank ist Teil des ESZB und nimmt Aufgaben im Zusammenhang mit Durchführung und Abwicklung der Geldpolitik der EZB wahr und ist damit in Deutschland dafür verantwortlich, dass die Beschlüsse des EZB-Rates im Rahmen der Geldpolitik ausgeführt werden. Die laufenden geldmarktpolitischen Geschäfte werden dabei nach dem Subsidiaritätsprinzip dezentral über die nationalen Zentralbanken abgewickelt.

 

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