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Geldvermögen
Siehe auch:
Geldkapital
Unter Geldvermögen werden die
Bestandteil
e des
Vermögen
s verstanden, die als
Bargeld
gehalt
en werden oder als
Geldanlage
bei
Banken
,
Versicherung
en und
Bausparkassen
sowie in
Titel
n des
Geld
- und
Kapitalmarkt
es angelegt sind. Im
Rechnungswesen
wird eine andere Begriffsdefinition verwendet. Das Geldvermögen (GV) ermittelt sich hier wie folgt:
GV = LM + FO – VB
mit: LM = Bestand an
liquide
n Mitteln
FO = Forderungen
VB = Verbindlichkeiten
(1) Summe aller um die
Verbindlichkeiten
bereinigten
Forderungen
eines
Wirtschaftssubjekt
s oder einer
Wirtschaftseinheit
zu einem definierten
Zeitpunkt
.
(2) Die
Deutsche Bundesbank
definiert abweichend. Sie bezeichnet die Summe der unbereinigten
Forderungen
als Geldvermögen und subtrahiert
von ihnen
die
Verpflichtung
en sowie den Aktienumlauf der
Wirtschaftseinheit
en. Daraus ergibt sich die
Position
Nettoforderungen oder Nettoverbindlichkeiten.
Das
G
. eines
Wirtschaftssubjekt
es setzt sich zusammen aus dem
Bestand
seiner üquiden
Mittel
(
Zahlungsmittelbestand
), also seinem
Kassenbestand
und seinen
Bestände
n an jederzeit verfügbaren
Bank
und
Postscheckguthaben
, zuzüglich seinem
Bestand
an sonstigen (kurz und längerfristigen) GeldForderungen, abzüglich des
Bestand
es seiner GeldVerbindlichkeiten. Die in einer
Periode
anfallenden Einend
Auszahlungen
sind diejenigen Strömungsgrößen, die den Zahlungsnuttelbestand verändern, während
Einnahmen
und
Ausgaben
einer Pe riode zu einer
Veränderung
des
G
. führen.
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