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Geldvermögen

Siehe auch: Geldkapital

Unter Geldvermögen werden die Bestandteile des Vermögens verstanden, die als Bargeld gehalten werden oder als Geldanlage bei Banken, Versicherungen und Bausparkassen sowie in Titeln des Geld- und Kapitalmarktes angelegt sind. Im Rechnungswesen wird eine andere Begriffsdefinition verwendet. Das Geldvermögen (GV) ermittelt sich hier wie folgt:

GV = LM + FO – VB
mit: LM = Bestand an liquiden Mitteln
FO = Forderungen
VB = Verbindlichkeiten

(1) Summe aller um die Verbindlichkeiten bereinigten Forderungen eines Wirtschaftssubjekts oder einer Wirtschaftseinheit zu einem definierten Zeitpunkt.

(2) Die Deutsche Bundesbank definiert abweichend. Sie bezeichnet die Summe der unbereinigten Forderungen als Geldvermögen und subtrahiert von ihnen die Verpflichtungen sowie den Aktienumlauf der Wirtschaftseinheiten. Daraus ergibt sich die Position Nettoforderungen oder Nettoverbindlichkeiten.

Das G. eines Wirtschaftssubjektes setzt sich zusammen aus dem Bestand seiner üquiden Mittel (Zahlungsmittelbestand), also seinem Kassenbestand und seinen Beständen an jederzeit verfügbaren Bank und Postscheckguthaben, zuzüglich seinem Bestand an sonstigen (kurz und längerfristigen) GeldForderungen, abzüglich des Bestandes seiner GeldVerbindlichkeiten. Die in einer Periode anfallenden Einend Auszahlungen sind diejenigen Strömungsgrößen, die den Zahlungsnuttelbestand verändern, während Einnahmen und Ausgaben einer Pe riode zu einer Veränderung des G. führen.

 

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