| |
|
|
Geldwäsche
Unter Geldwäsche versteht man die systematische Tarnung und geschickte Verschleierung von Vermögenswerten durch finanzielle Transaktionen. Die zu waschenden Gelder wurden zumeist auf unrechtmäßige Weise erworben.
Geldwäsche ist nach Paragraph 262 Strafgesetzbuch strafbar.
Das Geldwäschegesetz (GwG) verlangt von Banken bei Bareinzahlungen von mehr als 15 000 Euro die Personalien des Einzahlers zu notieren und verdächtige Transaktionen der Polizei zu melden.
Geldwäsche ist die Verschleierung der Herkunft und Verwendung unrechtmäßiger Vermögenswerte. Sie wird nach § 261 Strafgesetzbuch bestraft. Voraussetzung ist, dass es sich um Taten handelt, die banden-und gewerbsmäßig begangen wurden. Die Ermittlungen sollen durch das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) erleichtert werden. Dieses Gesetz legt den Kreditinstituten neben anderen Stellen folgende Pflichten auf: Identifizierungspflicht bei der Annahme und Abgabe von Bargeld, Wertpapieren oder Edelmetallen im Wert von 20.000,00 EUR und mehr (Erhöhung auf 30.000,00 EUR ist in einer Gesetzesvorlage geplant) den Kunden mittels eines Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren. In Identifizierungsfällen ist der wirtschaftlich Berechtigte zu erfragen. Die bei der Identifizierung sowie hinsichtlich des wirtschaftlich Berechtigten getroffenen Feststellungen sind aufzuzeichnen und msechs Jahre lang aufzubewahren. Bei Verdacht auf Geldwäsche ist Anzeige zu erstatten und die Ausführung von Aufträgen eventuell hinauszuschieben. Durch organisatorische Maßnahmen und die Benennung eines Geldwäschebeauftragten ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.
Die Geldwäsche ist der Versuch, aus der Organisierten Kriminalität stammende Gelder (»Schmutziges Geld«) in den regulären Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Ziel der Geldwäsche ist, das illegal erworbene Geld vermittels verschiedener Manipulationen zu legalisieren. Quellen des »schmutzigen Geldes« sind der Drogen-, Menschen- und Waffenhandel, Schutzgeld- und andere Erpressungen, illegales Glücksspiel, Prostitution u.a. Straftaten.
Die Methoden der Geldwäsche sind äußerst vielfältig. Mühsam, aber erfolgreich ist die einfache Methode, kleine Beträge durch die Einzahlung auf sehr viele Kreditinstitute zu verteilen. Man kann das Geld ins Ausland verbringen, wobei sich hier ein Staat empfiehlt, der es mit seinen internationalen Verpflichtungen zur Kriminalitätsbekämpfung nicht so ernst nimmt bzw. der solche Verpflichtungen nicht übernommen hat. Besonders effektiv funktioniert Geldwäsche natürlich auch dort, wo es ohnehin eine enge Verflechtung zwischen Organisiertem Verbrechen, Staat und Wirtschaft gibt und/oder die Korruption blüht.
Das Einrichten von Scheinfirmen gehört ebenfalls zu den beliebten Methoden der Geldwäsche. Oftmals werden die illegalen Gelder so lange kreuz und quer überwiesen, bis man ihre Herkunft nicht mehr ermitteln kann, oder Scheinfirmen bezahlen an Scheinfirmen fingierte Leistungen, die durch eine vorgetäuschte Geschäftstätigkeit erzielten »Gewinne« werden legal versteuert usw. usf. Im Juni 2000 veröffentlichte der Geldwäsche-Ausschuß der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) in Paris eine Liste jener Länder, die als Paradiese für Geldwäscher gelten oder zumindest eine Zusammenarbeit mit den Industrieländern bei der Bekämpfung der Geldwäsche ablehnen. Neben der Dominikanischen Republik, Panama und den Philippinen befinden sich nicht nur so exotische Eilande wie die Pazifikinsel Nauru, die Karibikstaaten St. Kitts und Nevis, St. Vincent und die Grenadinen oder die polynesische Insel Niue auf der schwarzen Liste der OECD, sondern auch Israel, Libanon, Russland und das Fürstentum Liechtenstein. Liechtenstein hat mittlerweile die Konsequenzen gezogen und bemüht sich um eine intensivere behördliche Ermittlungsarbeit gegen Geldwäscher.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|
|