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Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

bildet als sogenannte zweite Säule des Vertrages über die Europäische Union (Europäische Union (EU)) neben der Europäischen Gemeinschaft (EG) und der Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik die Grundlage einer künftigen europäischen Außen- und Verteidigungspolitik. Besonderen Stellenwert soll die Westeuropäische Union (WEU) erhalten, die zur Verteidigungskomponente der EU ausgebaut werden soll. Als Ziele der GASP formuliert der Vertrag über die europäische Union in Artikel J.1 die Wahrung des Friedens und die Stärkung der internationalen Sicherheit, die Stärkung der Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten sowie die Wahrung der gemeinsamen Werte, der grundlegenden Interessen und der Unabhängigkeit der Union. Grundsätze und allgemeine Leitlinien werden vom Europäischen Rat auf seinen Gipfeltreffen festgelegt und als Orientierungsvorlage vom Rat der Europäischen Union (Ministerrat) bei seinen Entscheidungen berücksichtigt. Es finden regelmäßig gegenseitige Konsultationen zu außen- und sicherheitspolitischen Fragen statt, die zu einem gemeinsamen Standpunkt formuliert werden können. Der Rat kann gemeinsame Aktionen beschließen (Einstimmigkeit), an die die Mitgliedstaaten in ihren Entscheidungen gebunden sind.

 

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