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Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
bildet als sogenannte zweite Säule des
Vertrag
es über die
Europäische Union
(
Europäische Union (EU)
) neben der
Europäischen Gemeinschaft
(
EG
) und der
Zusammenarbeit
in der Innen- und Rechtspolitik die
Grundlage
einer künftigen europäischen
Außen
- und Verteidigungspolitik. Besonderen Stellenwert
soll
die
Westeuropäische Union (WEU)
erhalten, die zur Verteidigungskomponente der
EU
ausgebaut werden
soll
. Als
Ziele
der GASP formuliert der
Vertrag über die europäische Union
in
Artikel
J.1 die Wahrung des
Frieden
s und die Stärkung der internationalen
Sicherheit
, die Stärkung der
Sicherheit
der Union und ihrer
Mitgliedstaaten
sowie die Wahrung der gemeinsamen
Wert
e, der grundlegenden
Interesse
n und der
Unabhängigkeit
der Union.
Grundsätze
und allgemeine
Leitlinie
n werden vom
Europäischen Rat
auf seinen Gipfeltreffen festgelegt und als Orientierungsvorlage vom
Rat der Europäischen Union
(
Ministerrat
) bei seinen
Entscheidunge
n berücksichtigt. Es finden regelmäßig gegenseitige Konsultationen zu
außen
- und sicherheitspolitischen Fragen statt, die zu einem gemeinsamen Standpunkt formuliert werden können. Der
Rat
kann gemeinsame
Aktionen
beschließen (Einstimmigkeit), an die die
Mitgliedstaaten
in ihren
Entscheidunge
n gebunden sind.
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