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Gemeinsamer Markt
Form
der internationalen
Integration
, in der sich die
Mitgliedstaaten
eines
Wirtschaftsraum
es zum gegenseitigen Abbau aller Handelsbeschränkungen (
Freihandelszone
), der Vereinheitlichung der Außenzollpolitik (
Zollunion
) und zur
Realisierung
vollständiger Mobilität der
Produktionsfaktoren
entschlossen
haben
. Sie schaffen somit binnenmarktähnliche Verhältnisse. Der gemeinsame
Markt
verwirklicht die
Freiheit
des
Waren
-, Dienst-leistungs- und
Kapitalverkehr
s, die
Freizügigkeit
der Arbeitsplatzwahl und die
Niederlassungsfreiheit
für
Unternehmen
in allen
Mitgliedstaaten
. In Art.7a
EG-Vertrag
(
Vertrag über die Europäische Union
) wird als
Ziel
ein
Europäischer Binnenmarkt
definiert, der ohne
Binnengrenze
n den
freien
Verkehr
von
Waren
, Personen,
Dienstleistungen
und
Kapital
gewährleisten
soll
. Die Begriffe «Binnenmarkt» und «Gemeinsamer Markt» sind für die
EU
in diesem Sinne Synonyme.
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EZB
Grenzertrag des Kapitals
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