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Gemeinschaftssteuer

Es sind Steuern, die Bund, Ländern und Gemeinden gemeinschaftlich zufließen. Hierzu gehören die aufkommensstärksten Steuern, nämlich die Einkommen- und Lohnsteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Die Steuereinnahmen sind jeweils auf Bund, Länder und Gemeinden aufzuteilen, z.B. bei der Umsatzsteuer etwa je zur Hälfte auf Bund und Länder, bei der Einkommen- und Lohnsteuer zu je 42,5 % auf Bund und Länder und zu 15 % auf die Gemeinden. Beispiel: Frau Amalie Abele lebt in Göppingen und zahlt im Jahre 2002 insgesamt 10.000 € Lohnsteuer. Davon erhält der Bund 4.250 €, das Land Baden-Württemberg 4.250 € und die Stadt Göppingen 1.500 €.

 

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