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Gemeinwirtschaftliches Prinzip

Beim gemeinwirtschaftlichen Prinzip ist im Gegensatz zum erwerbswirtschaftlichen Prinzip das Ziel auf die volkswirtschaftliche Bedarfsdeckung gerichtet.

ist die Wirtschaftsform, bei der im Gegensatz zum erwerbswirtschaftlichen Prinzip lediglich die Bedarfsdeckung erfolgt, Gewinne werden nicht angestrebt. Die Preise sollen nur die Kosten decken. Das gemeinwirtschaftliche Prinzip wird in Staaten mit Planwirtschaft verfolgt, in wesentlichen Wirtschaftsordnungen in Teilbereichen (staatliche und kommunale Leistungen).

 

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