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Gemeinwohl
Als Oberziel der Politik in einer Gesellschaft wird häufig das Gemeinwohl genannt (gesellschaftliche Wohlfahrt). Es schließt als Unterziele Freiheit, Gerechtigkeit, Sicherheit und Fortschritt ein. Dagegen wird der Begriff Wohlstand im Allgemeinen als Oberziel für wirtschaftspolitische Ziele verwandt. Ein Problem des Gemeinwohls ist seine mangelnde Operationalisierbarkeit.
In der Wirtschaftssoziologie: lat.: bonum commune, [1] bezeichnet in der klassischen politischen Philosophie den Zweck des Staates. Da dieser als das vorgängige Ganze die Einheit darstellt, können die Teile (Individuum, Familie, Sippe, Gemeinde etc.) sich nicht selbst genügen, keine eigenständigen Zwecke entwickeln, sondern vermögen nur in der Zweckerfüllung des Staates Teilziele zum Vollkommenen zu sein. Zweck des Staates ist inhaltlich die Bewerkstelligung des „guten Seins.“
[2] Bezeichnet in der neuzeitlichen politischen Philosophie den Zweck des Zusammenschlusses der Menschen zur bürgerlichen Gesellschaft; dabei hat der Staat den Zweck, das Sein, die Existenz seiner Bürger zu garantieren.
[3] Bezeichnung für ein von katholischen Sozialethikern seit dem 2. Weltkrieg in den Vordergrund gerücktes Kriterium gesellschaftspolitischen Handelns. Gemeinwohl impliziert einen Gesellschaftszustand, der nicht nur durch ökonomische Wohlfahrt, sondern auch durch rechtliche, soziale und kulturelle Merkmale zu kennzeichnen ist. Aus positivistischer Sicht wurde Gemeinwohl als Leerformel, aus marxistischer Sicht als Ideologem des Klerikofaschismus in der Bundesrepublik bezeichnet.
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