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Genehmigung

ist eine behördliche Erlaubnis (z.B. zum Betrieb einer technischen Anlage), im Zivilrecht die nachträgliche Zustimmung zu einer bestimmten Handlung (z.B. Kaufvertrag eines Minderjährigen, der nicht unter den »Taschengeldparagraphen« fallt). Siehe auch Einwilligung.

G. und Einwilligung sind die beiden Unterbegriffe der Zustimmung.

 

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