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Z
Genehmigung
ist eine behördliche
Erlaubnis
(z.B. zum
Betrieb
einer technischen
Anlage
), im
Zivilrecht
die
nachträglich
e
Zustimmung
zu einer bestimmten
Handlung
(z.B.
Kaufvertrag
eines
Minderjährige
n, der nicht unter den »Taschengeldparagraphen« fallt). Siehe auch
Einwilligung
.
Genehmigung und
Einwilligung
sind die beiden Unterbegriffe der
Zustimmung
.
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Genehmigungsfreie Exporte von Obst und Gemüse
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Gesetz
sekundäre Finanzierungsinstitute, -Institutionen
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