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S
T
U
V
W
X
Y
Z
Genehmigung
ist eine behördliche Erlaubnis (
z
.
B
. zum
Betrieb
einer technischen
Anlage
), im
Zivilrecht
die
nachträglich
e
Zustimmung
zu einer bestimmten
Handlung
(
z
.
B
.
Kaufvertrag
eines
Minderjährig
en, der nicht unter den »Taschengeldparagraphen« fallt). Siehe auch
Einwilligung
.
G
. und
Einwilligung
sind die beiden Unterbegriffe der
Zustimmung
.
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Genehmigungsfreie Exporte von Obst und Gemüse
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True and fair view
Stochastische Modelle
Wechselkursmechanismus II
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