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Generationenvertrag
besteht zwischen der beitragszahlenden (jungen) und der rentenempfangenden (alten) Generation. Er beinhaltet, dass die erwerbstätigen Versicherten durch ihre Beiträge die jeweiligen Renten finanzieren in der Erwartung, dass die nachfolgenden Generationen bereit sind, für sie das Gleiche zu tun. Der Generationenvertrag ist ein unausgesprochener und nicht schriftlich festgelegter Vertrag zwischen diesen Gruppen: Dem Generationenvertrag entspricht das Umlageverfahren bei der Rentenfinanzierung.
Der Generationenvertrag ist ein ungeschriebener Vertrag. Vertragspartner sind die arbeitende(n), beitragszahlende(n) Generation(en) und die rentenberechtigte Generation. Die arbeitende Generation zahlt mit ihren Beiträgen die Renten und hofft, daß die nachfolgende Generation die gleiche Vertragsverpflichtung übernimmt, (Rente)
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