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genossenschaftliche Zentralbanken

1. Begriff/Charakterisierung: Kreditinstitut, das als Universalbank tätig ist und insbesondere für die angeschlossenen Kreditgenossenschaften die Funktion einer Zentralbank wahrnimmt. Im bankgenossenschaftlichen Bereich arbeiten fünf Institute auf regionaler Ebene. Ihr Tätigkeitsbereich ist (im Gegensatz zu dem der Landesbanken/Girozentralen) nicht deckungsgleich mit einem Bundesland. Sie bilden den Mittelbau des Kreditgenossenschaftssektors, der in den betreffenden Regionen drei-, ansonsten zweistufig aufgebaut ist. Spitzeninstitut ist die DG BANK ? Deutsche Genossenschaftsbank. Die g. Z. besitzen i. Allg. die Rechtsform der Aktiengesellschaft, wobei die Kapitaleigner i. d. R. die angeschlossenen Kreditgenossenschaften sind. ? 2. Aufgaben: Die g. Z. haben die Primärgenossenschaften (Kreditgenossenschaften auf lokaler Ebene) bankgeschäftlich zu unterstützen und zu ergänzen. Sie sind im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs Giroverkehrszentralen (Ringhauptstellen im Deutschen Genossenschaftsring), geben als Liquiditätsausgleichsstellen den Primärgenossenschaften Möglichkeiten zur Geldanlage
sowie einen Refinanzierungs- und Liquiditätsrückhalt. Sie werden von den Kreditgenossenschaften zur Abwicklung von Effektengeschäften und Auslandsgeschäften eingeschaltet. Sie sind Durchleitstellen für weitergeleitete Kredite. Auch im Rahmen der Anlageberatung und Vermögensberatung stehen sie den Kreditgenossenschaften zur Seite, ebenso für die Beteiligung an Meta-Krediten. ? 3. Geschäftsstruktur: Die Mittelbeschaffung der g. Z. erfolgt überwiegend bei den angeschlossenen Genossenschaftsbanken, insbesondere in Form von Termineinlagen. Sie finanzieren sich auch über langfristige Darlehen von Kapitalsammelstellen. Sie geben Schuldverschreibungen (Bankschuldverschreibungen) aus, haben aber im Gegensatz zu den Landesbanken kein Emissionsrecht für Pfandbriefe und Kommunalobligationen). Die Mittelverwendung zeigt, dass der größte Teil der entgegengenommenen Gelder wiederum an Banken ausgeliehen wird (Refinanzierung der Primärgenossenschaften bzw. Anlage liquider Mittel bei der Deutschen Genossenschaftsbank). Großkredite werden in Zusammenarbeit mit den Kreditgenossenschaften herausgelegt (Meta-Kredite).

 

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