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geometrisch-degressive Abschreibung
Bei diesem
Verfahren
der
Abschreibung
wird der jährliche
Abschreibungsbetrag
durch Multiplikation des
Restwert
es des Vorjahres mit einem im
Zeitablauf
gleichbleibenden
Prozentsatz
ermittelt. Das ergibt fallende jährliche Abschreibungsbeträge.
Beispiel:
Anschaffungskosten
= 8 000 DM;
Nutzungsdauer
= 4 Jahre; Abschreibungsprozentsatz = 50 %;
Restwert
= 500 DM.
Für den jährlichen
Abschreibungsbetrag
a gilt:
a =
Restwert
Vorjahr ? Abschreibungsprozentsatz.
Hinweis:
Steuerlich
darf der
Prozentsatz
der geometrisch-degressiven
Abschreibung
höchstens das Dreifache des
Prozentsatz
es der
linearen Abschreibung
betrag
en und 30 % nicht übersteigen (§ 7
Abs
. 2
EStG
).
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