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geometrisch-degressive Abschreibung

Bei diesem Verfahren der Abschreibung wird der jährliche Abschreibungsbetrag durch Multiplikation des Restwertes des Vorjahres mit einem im Zeitablauf gleichbleibenden Prozentsatz ermittelt. Das ergibt fallende jährliche Abschreibungsbeträge.

Beispiel:
Anschaffungskosten = 8 000 DM; Nutzungsdauer = 4 Jahre; Abschreibungsprozentsatz = 50 %; Restwert = 500 DM.

Für den jährlichen Abschreibungsbetrag a gilt:

a = Restwert Vorjahr ? Abschreibungsprozentsatz.

Hinweis:
Steuerlich darf der Prozentsatz der geometrisch-degressiven Abschreibung höchstens das Dreifache des Prozentsatzes der linearen Abschreibung betragen und 30 % nicht übersteigen (§ 7 Abs. 2 EStG).

 

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