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Geplante Abweichungsprozentsätze

Prozentsätze, um die einzelne Kostenarten verändert werden, wenn Zeitbedarf und/oder Kosten eine Feinplanung (betriebliche Planung) verbieten. Im Gegensatz zu den normalisierten Abweichungsprozentsätzen sind die geplanten Abweichungsprozentsätze zukunftsbezogen. Daher eignen sie sich besser zur Kalkulation.

 

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