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Kapital

 

Geplante Deckungsrate

Form der Verrechnung nicht aufteilbarer Gemeinkosten. Da nach dem Kostenverursachungsprinzip fixe Kosten und echte Gemeinkosten im Sinne der Deckungsbeitragsrechnung nicht auf die Produkte verteilt werden dürfen, werden sie als Gesamtheit in Form geplanter Dekkungsraten oder Amortisationsraten (bes. bei Abschreibungen) auf die variablen Kosten zugeschlagen.

 

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