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Gerichtliches Mahnverfahren
ist ein
Verfahren
, das schnell und
kostengünstig
einen sogenannten
Vollstreckungstitel
für einen
Gläubiger
erwirken
soll
. Es ist beim zuständigen
Amtsgericht
einzuleiten und wird mit dem
Antrag
auf
Erlaß
eines
Mahnbescheid
s (früher:
Zahlungsbefehl
) eingeleitet. Der
Mahnbescheid
ergeht ohne
Prüfung
des tatsächlichen Bestehens des
Anspruch
s. Der
Schuldner
muß innerhalb zwei Wochen ab Zustellung widersprechen oder die Summe zuzüglich
Zinsen
und
Kosten
bezahlen. Bei
Widerspruch
kann die Streitigkeit vom Mahngericht an das zuständige Gericht weitergegeben werden; erfolgt kein
Widerspruch
, ergeht auf
Antrag
der
Vollstreckungsbescheid
(
Vollstreckung
), gegen den innerhalb zwei Wochen
Einspruch
erhoben werden kann. Geregelt in §§ 688 ff
ZPO
; nicht zu verwechseln mit der
Mahnung
.
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Entscheidungstheorie, finanzwirtschaftliche
Debt Reduction
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