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Gesamtbetriebsrat
ist ein
Organ
der
Betriebsverfassung
(
Betriebsverfassungsgesetz
), das sich aus entsandten
Mitglieder
n der Betriebsräte zusammensetzt und die Mitwirkungs- und
Mitbestimmungsrecht
e (
Mitbestimmung
) in
Unternehmen
mit mehreren
Betriebe
n sichern
soll
. Die
Zuständigkeit
des Gesamtbetriebsrats, der Angelegenheiten behandelt, die das
Gesamtunternehmen
oder mehrere
Betriebe
betreffen, erstreckt sich auch auf
Betriebe
ohne
Betriebsrat
.
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