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Gesamtkostenverfahren
Im Gesamtkostenverfahren ist z.B. der gesamte Material-, Personal- und Abschreibungsaufwand einer Periode dem Umsatz dieser Periode gegenübergestellt. Ist die Produktionsmenge größer als die Absatzmenge, ist den Erträgen die Bestandszunahme zuzurechnen (Gegenbuchung Bestandskonto im Soll).
Eine Methode zur Aufstellung der GuV, die andere ist das Umsatzkostenverfahren. Es werden von den gesamten Erträgen der Periode alle Aufwendungen dieser Periode abgezogen.
der kurzfristigen Erfolgsrechnung Verfahren zur Bestimmung des Betriebserfolges für den gewählten Zeitraum nach folgender Methode: Das Gesamtkostenverfahren ist für die kurzfristige Erfolgskontrolle aufgrund der notwendigen Inventur am Anfang und am Ende der Kurzperiode nicht gut geeignet in der Praxis (– Umsatzkostenverfahren) (siehe vor allem Kostenträgererfolgsrechnung )
Die Gewinn- und Verlustrechnung kann bei Kapitalgesellschaften nach § 275 Abs. 1 HGB sowohl nach dem Gesamtkostenverfahren als auch nach dem Umsatzkostenverfahren in Staffelform durchgeführt werden. Beim Gesamtkostenverfahren, auch Produktions- oder Leistungsrechnung genannt, werden sämtliche angefallenen Erträge der Periode sämtlichen Aufwendungen gegenübergestellt. Die für die betrieblichen Leistungen entstandenen Aufwendungen werden im einzelnen ausgewiesen, was aus der primären Gliederung der Aufwandsarten in Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen deutlich wird. Diese Aufwendungen können verhältnismäßig einfach aus der Buchführung entnommen werden. Die Erhöhung (Verminderung) des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Eigenleistungen wird mit den Herstellungskosten bei den Umsatzerlösen hinzugerechnet (abgesetzt). Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind nach § 275 Abs. 2 HGB im einzelnen auszuweisen:
1. Umsatzerlöse
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
3. andere aktivierte Eigenleistungen
4. sonstige betriebliche Erträge
5. Materialaufwand:
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
6. Personalaufwand:
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung,
davon für Altersversorgung
7. Abschreibungen:
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs
b) auf Vermögensgegenstände des Um-laufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
B. sonstige betriebliche Aufwendungen
9. Erträge aus Beteiligungen,
davon aus verbundenen Unternehmen
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,
davon aus verbundenen Unternehmen
11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon aus verbundenen Unternehmen
14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
15. außerordentliche Erträge
16. außerordentliche Aufwendungen
17. außerordentliches Ergebnis
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
19. sonstige Steuern
20. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag. Für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften sieht § 276 HGB Erleichterungen bei der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren vor. Sie dürfen gemäß § 276 HGB die Posten 1 bis 5 zu einem Posten unter der Bezeichnung «Rohergebnis» zusammenfassen. Gegensatz: Umsatzkostenverfahren
Das G. stellt eine Form der kurzfristigen Erfolgsrechnung dar, bei der die gesamten Kosten einer Periode nach Kostenarten gegliedert sind. Ihnen werden die Umsatzerlöse der Periode gegenübergestellt. Die Gesamtkosten können z. B. in Einzel und « Gemeinkosten sowie innerhalb dieser nach den wichtigsten natürlichen Kostenarten unterteilt werden. In Systemen der Teilkostenrechnung werden häufig die Fixkosten gesondert ausgewiesen. Da die Periodenkosten auch Teile für auf Lager gefertigte Güter enthalten und Erlöse für Produkte entstanden sein können, die in früheren Perioden hergestellt worden sind, müssen die Kosten und Erlöse auf dieselbe Basis an Kostenträgern bezogen werden. In der Regel führt man eine Absatzerfolgsrechnung durch, indem man die Kosten und Erlöse der in einer Periode abgesetzten Produkte berechnet. Hierzu ist es beim G. notwendig, die Periodenkosten um die Herstellkosten der Bestandsminderungen an HalBund Fertigprodukten zu erhöhen, weil diese Produkte aus Vorperioden übernommen worden sind. Andererseits muß die Leistungsseite um die Herstellkosten der Bestandsmehrungen an HalBund Fertigprodukten sowie ggf. um zu aktivierende Eigenleistungen erhöht werden, da diese Güter (noch) nicht abgesetzt worden sind. Zur Ermittlung der Herstellkosten der Bestandsänderungen müssen die Produkte kalkuliert werden. In Vollkostenrechnungen bewertet man sie zu Vollkosten, während in Systemen der Teilkostenrechnung meist eine Bewertung zu variablen Kosten erfolgt. Das G. kann in Kontenform aufgebaut werden. Die Differenz zwischen Leistungen und Kosten wird im Falle eines Betriebsgewinns auf der Kostenseite, bei einem Betriebsverlust auf der Leistungsseite ausgewiesen. Daneben ist eine staffeiförmige Anordnung möglich. Dann sind Leistungs und Kostenbeträge nacheinander aufgeführt, wodurch sich aussagefähige zwischensummen bilden lassen. Der abschließende Saldo stellt den Betriebsgewinn bzw. den Betriebsverlust der Periode dar. Ein wesentlicher Vorteil des G. hegt in seinem einfachen rechnerischen Aufbau. Es läßt sich ohne Schwierigkeiten in das System der doppelten Buchführung einfügen. Jedoch liefert es keine Informationen für die Erfolgsanalyse der Produktarten und Produktgruppen. Ein weiterer Nachteil liegt darin, daß die Bestände an HalBund Fertigprodukten zu erfassen sind. Ferner ist die Durchführung von » Kalkulationen trotz der artmäßigen Gliederung der Kosten nicht zu umgehen, sofern Bestandsänderungen auftreten.
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