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Gesamtplanung
Gesamtheit aller Einzel- bzw. Teilpläne der Unternehmung und die daraus angestrebte Entwicklung in der Zukunft. Sie ist eine wesentliche Quelle des finanzwirtschaftlichen Informationssystems, der Finanzplanung und der Liquiditätsplanung.
Siehe auch: betriebliche Planung (Gesamtsystem der Planung) –, Budget
Die G. im engeren Sinne beschäftigt sich im Gegensatz zur Teilplanung mit mehreren Bereichen des Unter nehmens gleichzeitig, und leistet dar über hinaus eine Zusammenfassung aller einbezogenen Teilpläne nach sachlichen, räumlichen und zeitlichen Abhängigkeiten hin und wieder gleichbedeutend mit dem Begriff in tegrierte Planung. Zur Verknüpfung der Teilpläne ist ein Planungsrahmen unabdingbar. Er klassifiziert (nach Kirsch) die zu erstellenden Pläne und Planempfänger, legt Kategorien fest, in denen geplant wird, gibt Hinweise zur Bewältigung der Interdependenzen, regelt die Reihenfolge in der Aufstellung der Pläne und schafft ein heitliche Begriffe und Sprachformen. G. im weiteren Sinne ist der integrier ten Planung vorgeschaltet. G. be trifft dann die Planung der Unterneh mensGrund sätze, Unternehmensent wicklung und Unternehmenskonzep tion von Koch als Grund satzpla nung bezeichnet. Gegenstand der Grund satzplanung sind hier die un ternehmerische Gesamtkonzeption, die Einzelkonzeptionen, wie rechtliche Struktur, Produktkonzeption, Standortkonzeption, Innovations konzeption, Ausschüttungskonzepu°n, Imagekonzeption, Wachstumskonzeption, Organisationskon zeption und Führungskonzeption. Eine wirksame Umsetzung der G. ist ohne die Formulierung operationalisierbarer UnternehmensGrund sätze mcht denkbar.
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