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Gesamtschuldnerische Bürgschaft
Ist nach § 769 BGB eine
Bürgschaft
, bei der mehrere Personen in ?
Gesamtschuld
für eine
Schuld
bürge
n. Sie kann als
Ausfallbürgschaft
oder als
selbstschuldnerische Bürgschaft
erfolgen.
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gesamtschuldnerisch
Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Weitere Begriffe :
Abhängigkeit, strukturelle
Wertpapierhandelsunternehmen, Eigenmittelausstattung
Übertragung
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