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Geschäftsguthaben

Betrag, mit dem ein Genosse an einer Genossenschaft tatsächlich finanziell beteiligt ist (Beteiligung). Das Geschäftsguthaben setzt sich zusammen aus den auf einen oder mehrere Geschäftsanteile tatsächlich eingezahlten Beträgen zuzüglich Gewinnzuweisungen und Verlustabschreibungen. Er ist für die Gewinn- und Verlustverteilung (§ 19 GenG) und die Berechnung von Abfindungsansprüchen (z. B. im Falle des Ausscheidens) von Bedeutung. Die Summe der von allen Mitgliedern entrichteten Einlagen bildet zusammen mit den Rücklagen das Eigenkapital der Genossenschaft.

Bei Kreditgenossenschaften der von den Mitgliedern (Genossen) auf die Geschäftsanteile effektiv eingezahlte Betrag. Bei den Genossenschaftsbanken besteht heute durchweg Volleinzahlung. Geschäftsguthaben und Rücklagen der Kreditgenossenschaft stellen das Eigenkapital der Bank dar (Kernkapital).

 

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