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Geschäftspartner

Kreis der Teilnehmer, die Berechtigung zum Zugang zur Notenbankrefinanzierung im Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) haben. Insofern handelt es sich um die geldpolitischen Geschäftspartner beim Einsatz von Offenmarktinstrumenten des ESZB und der ständigen Fazilitäten des ESZB. Der Kreis der Teilnehmer hängt von der ESZB-Satzung ab: Die geldpolitische Partnerschaft kann an der Mindestreservepflicht im ESZB ansetzen. Dann sind alle ?Kreditinstitute? i. S. der Bankrechtskoordinierungs-Richtlinien Geschäftspartner Entfällt jedoch das Instrument der Mindestreserve im ESZB (Mindestreserven des ESZB), dann bezieht sich der Kreis der geldpolitischen Geschäftspartner generell auf Kreditinstitute mit Niederlassung im Euro-Währungsraum, was wiederum bedeutet, dass der Kreis nicht wesentlich anders definiert wäre, als er sich über das Merkmal der Mindestreservepflicht ergäbe. Über die Einführung/Aufhebung der Mindestreservepflicht
entscheidet der EZB-Rat. ? Die Zulassung als geldpolitischer Geschäftspartner eröffnet den Zugang zu den ständigen Fazilitäten sowie zu den Hauptfinanzierungsoperationen und den Refinanzierungsgeschäften (im Rahmen der Offenmarktgeschäfte des ESZB). Dagegen wird der Kreis der Geschäftspartner hinsichtlich der Teilnahme an Feinsteuerungsoperationen aus operativen Gründen beschränkt. Zulassungskriterium ist dabei ein bestimmtes Mindestniveau an besonderen Geld- und Devisenmarktaktivitäten.

 

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