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Geschäftspartner
Kreis der
Teilnehmer
, die Berechtigung zum
Zugang
zur Notenbankrefinanzierung im Europäischen
System
der
Zentralbank
en (
ESZB
) haben. Insofern handelt es sich um die geldpolitischen Geschäftspartner beim Einsatz von Offenmarktinstrumenten des
ESZB
und der ständigen
Fazilitäten
des
ESZB
. Der Kreis der
Teilnehmer
hängt von der
ESZB
-
Satzung
ab: Die geldpolitische
Partnerschaft
kann an der
Mindestreservepflicht
im
ESZB
ansetzen. Dann sind alle ?
Kreditinstitute
? i. S. der
Bankrechtskoordinierungs-Richtlinien
Geschäftspartner Entfällt jedoch das
Instrument
der
Mindestreserve
im
ESZB
(
Mindestreserven des ESZB
), dann bezieht sich der Kreis der geldpolitischen Geschäftspartner generell auf
Kreditinstitute
mit
Niederlassung
im
Euro-Währungsraum
, was wiederum bedeutet, dass der Kreis nicht wesentlich anders definiert wäre, als er sich über das
Merkmal
der
Mindestreservepflicht
ergäbe. Über die
Einführung
/
Aufhebung
der
Mindestreservepflicht
entscheidet der
EZB-Rat
. ? Die
Zulassung
als geldpolitischer Geschäftspartner eröffnet den
Zugang
zu den ständigen
Fazilitäten
sowie zu den Hauptfinanzierungsoperationen und den
Refinanzierungsgeschäft
en (im Rahmen der
Offenmarktgeschäfte des ESZB
). Dagegen wird der Kreis der Geschäftspartner hinsichtlich der
Teilnahme
an
Feinsteuerungsoperationen
aus
operative
n Gründen beschränkt. Zulassungskriterium ist dabei ein bestimmtes
Mindestniveau
an besonderen
Geld
- und Devisenmarktaktivitäten.
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