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Geschäftspolitikklausel
Eine sogenannte unverbindliche («weiche»)
Patronatserklärung
, in der eine
Muttergesellschaft
gegenüber den
Darlehensgeber
n ihrer
Tochtergesellschaft
erklärt, daß es ihre Geschäftspolitik ist, die
Bonität
der
Tochtergesellschaft
aufrechtzuerhalten. Im Inlands- und im
Auslandsgeschäft
zählt die Geschäftspolitikklausel zu den «atypischen Sicherheiten», da sie keine Übernahme einer
vertraglich
en
Zahlungsverpflichtung
beinhaltet.
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