Muster und Modelle, die ästhetisch wirken und nach dem Geschmacksmustergesetz für den Urheber schutzfähig sind. F.s kann sich hierbei z.B. um Tapetenmuster, Bestecke, Vasen handeln. Der ästhetische Gehalt stellt den wesentlichen Unterschied zum Gebrauchsmuster dar. Geschmacksmuster können bis maximal 20 Jahre geschützt werden. (Siehe auch: Gebrauchsmuster)
ist ein Rechtsschutz für gewerbliche Nachbildung von neuen und eigenen Mustern oder Modellen. Schutzfähig sind zum Beispiel Tapeten oder Stoffmuster, Flaschenformen o.a. Geregelt im GeschmMG. Der Rechtsschutz beträgt bis zu 3 Jahren, Verlängerung auf maximal 15 Jahre möglich. Siehe auch Gebrauchsmuster, Patent, Warenzeichen.