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Gesellschaftsrecht
Jede durch
Vertrag
begründete
Personenvereinigung
zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks ist eine
Gesellschaft
.
Rechtsgrundlage
n des Gesellschaftsrechts sind im
Bürgerlichen Gesetzbuch
(BGB), im
Handelsgesetzbuch (HGB)
und in Spezialgesetzen enthalten.
Man
unterscheidet
Personengesellschaften
und
Körperschaft
en. Die Grundformen sind im
Bürgerlichen Recht
geregelt. Grundform der
Personengesellschaft
ist die
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
,
Sonderform
en für den
Handelsverkehr
sind u.a. die
offene Handelsgesellschaft (OHG)
und die
Kommanditgesellschaft (KG)
. Der
Verein
ist die Grundform der
Körperschaft
. Er erlangt
Rechtsfähigkeit
durch die
Eintragung
in das Vereinsregister (
e.V.
) und wird als
juristische Person
Eigentümer
des
Gesellschaftsvermögen
s.
Sonderform
en der
Körperschaft
sind u.a. die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
und die
Aktiengesellschaft (AG)
. Im Gesellschaftsrecht herrscht der Numerus clausus der Gesellschaftsformen. Es kann nur eine der aufgeführten Gesellschaftsformen gewählt werden, zu denen auch Mischtypen gehören. Im
Innenverhältnis
für den
Gesellschaftsvertrag
gilt dagegen der
Grundsatz
der
Privatautonomie
, wobei
Körperschaft
en strengeren Regeln unterliegen.
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