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Gesetz der steigenden Handelskosten

Julius Hirsch formulierte 1929 ein "Gesetz des steigenden Anteils der Verteilungskosten im Warenpreise", welches später als "Gesetz der steigenden Handelskosten" formuliert und empirisch bestätigt worden ist. Danach steigt der relative Anteil der Gesamtkosten des Handels am Gesamtwert der vom Handel abgesetzten Waren im Zeitablauf an. Gesetzmäßigkeiten der Werbewirkungen Bei der Untersuchung von Werbewirkungen wurden sowohl Lernprozesse als auch Vergessensprozesse festgestellt, die für die Werbepolitik von Bedeutung sind. Dabei zeigte sich einerseits, daß die Werbewirkung mit der Zahl der Wiederholungen der Werbebotschaften erst gering, dann stärker und schließlich kaum zunahm. Andererseits wurde festgestellt, daß die Erinnerungsquote von Werbebotschaften im Zeitablauf stetig abnahm.

 

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