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Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs (Ertragsgesetz)

Der Sachverhalt, daß bei Steigerung des Einsatzes von Produktionsfaktoren die Ausbringungsmenge unterpropotional steigt, wird als Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs oder vereinfacht als »Ertragsgesetz« bezeichnet. Dieser Sachverhalt ist für landwirtschaftliche Erzeugung empirisch nachgewiesen, für industrielle Erzeugung ist die empirische Gültigkeit des Ertragsgesetzes umstritten. (Gutenberg, E., Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Band 1, Die Produktion 22. Auflage 1976, S. 304f.; Krelle, W., Produktionstheorie, 1969, S. 28 ff.) Die Ursache für die Existenz des Phänomens abnehmender Ertragszuwächse liegt in der mangelnden Vermehrbarkeit einzelner Produktionsfaktoren, deren begrenzter Bestand eine Beschränkung für die Ausbringung darstellt (Gesetz des Minimums, Liebig, J. v., Die Grund sätze der Agrikulturchemie, Braunschweig 1855, S. 23). Entsprechend läßt sich durch eine mangelnde Teilbarkeit wenigstens eines der variabel eingesetzten Produktionsfaktoren ein Bereich zunehmender Ertragszuwächse erklären. Die Darstellung des Ertragsgesetzes erfolgt in zwei Formen: (Krelle, W., a. a. O., S. 22) Produktionsfunktion vom Typ A Neoklassische Produktionsfunktion
a) Die Produktionsfunktion vom Typ A weist einen Bereich zunehmender Ertragszuwächse bei niedrigen Faktoreinsätzen und von einem bestimmten Punkt der »Schwelle des Ertragsgesetzes« an einen Bereich abnehmender Ertragszuwächse auf; die Bezeichnung »Ertragsgesetz« wird zum Teil auf diesen Typ der Produktionsfunktion beschränkt (Krelle, a. a. O., S. 23), die bei Betrachtung eines EinProduktBetriebes in graphischer Darstellung den typischen Sförmigen Verlauf aufweist. (Abbildung 1). Die Menge x gibt die »Schwelle des Ertragsgesetzes«, x die Sättigungsmenge an, von der an ein Faktoreinsatz rj über f, hinaus die Ausbringungsmenge verringert. Bei Betrachtung der gleichzeitigen Variation zweier Produktionsfaktoren ergibt sich das Ertragsgebirge. Die ertragsgesetzliche Produktionsfunktion setzt die » Substitutionalität der Produktionsfaktoren voraus; sie ist außerdem homogen, aber in nichtlinearer Weise, d. h. eine Veränderung des Faktoreinsatzes um den Faktor. bewirkt eine Veränderung der Produktmenge um Xa mit a =£
1. Für Einsatzmengen von 0 bis rt in Abbildung 1 ist a 1 und für Einsatzmengen zwischen r! und f, ist a

Siehe auch: Ertragsgesetz

gibt nach den landwirtschaftlichen Untersuchungen von v. Thünen (19. Jhdt.) die Abhängigkeit des Ernteertrags von variablen   Produktionsfaktoren wie Saatgut, Düngemittel oder Arbeitseinsatz wie­der. Es drückt einen charakteristischen Verlauf einer   partiellen Faktorvariation aus, und zwar einen unterproportional (degressiv) wachsenden   Output. Dieser Verlauf lässt sich als Ausschnitt eines Produktionszusammenhangs mit einer linearen   totalen Faktorvariation, nämlich einer   Cobb­Douglas-Funktion, verstehen. Siehe auch   Produktions- und Kostentheorie (mit Literaturangaben).



Die Gesetzmäßigkeit, derzufolge der Mehrertrag einer Produktion sukzessive fällt, sobald der Arbeitsaufwand über einen bestimmten Punkt hin­aus gesteigert wird.
- Grenzerlös

Siehe Ertragsgesetz

(= neoklassisches Ertragsgesetz) Eigenschaft bestimmter Produktionsfunktionen: bei Mehreinsatz eines Faktors Xi zur Produktion eines Gutes und konstantem Einsatz aller anderen Faktoren (partielle Faktorvariation) nimmt das Gesamtprodukt Y zwar zu, das Grenzprodukt des variablen Faktors a Y/a Xl aber ständig ab. Dies bedeutet:
Gesetz des abnehmenden Ertragszuwachses Der hier formulierte Zusammenhang ist kein Gesetz im naturwissenschaftlichen Sinn, Seine Gültigkeit hängt ab von der zugrundeliegenden Produktionsfunktion: Er gilt für einen Ausschnitt aus dem Ertragsgesetz, für - neoklassische Produktionsfunktionen insgesamt, nicht aber für - LEONTIEF-Produktions-Funktionen, wo der Grenzertrag konstant positiv oder Null ist.

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