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Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
1995 erlassenes
Gesetz
, um Ordnungsstrafen bei Tatbeständen der
Schwarzarbeit
zu regeln und die Möglichkeiten des
Datenaustausch
es verschiedener
Behörde
n zu ermöglichen. Danach werden auch
Auftraggeber
für
Schwarzarbeit
verfolgt und
Frist
en geregelt, innerhalb derer geahndete Personen oder
Unternehmen
an
öffentlich
en
Aufträge
n nicht mehr partizipieren dürfen.
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