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Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft

Vom 8.6.1967, auch kurz Stabilitätsgesetz genannt, stellt die Grundlage der Wirtschaftspolitik der Bundesrepublik Deutschland dar. Es nennt wirtschaftspolitische Ziele (Magisches Viereck) und schafft Instrumente, deren koordinierter Einsatz durch die Träger der Wirtschafts- und Finanzpolitik (insbesondere die Bundesregierung) die Erreichung dieser Ziele gewährleisten soll. Dazu gehören eine mehrjährige Finanzplanung, der Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung, der Subventionsbericht sowie die Konzertierte Aktion.

 

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