Im Gegensatz zu Gesetzen, die von Parlamenten beschlossen werden, um gesellschaftliches Zusammenleben zu ordnen und zu lenken, haben „Gesetze“ in der Volkswirtschaftslehre eine andere Bedeutung. Der Begriff steht für allgemeine theoretische Aussagen. Sie entstehen oft aus Beobachtungen, die in gleichen oder ähnlichen Situationen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zum gleichen Ergebnis führen.