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Gesetzliche Zahlungsmittel
Zahlungsmittel
, die von einem
Gläubiger
grundsätzlich zur
Erfüllung
einer
Geldschuld
verlangt werden können und die dieser vom
Schuldner
als
Zahlung
entgegennehmen muss. In Deutschland wurde durch das
Währungsgesetz
und das
Münzgesetz
festgelegt, dass
Banknoten
der
Deutschen Bundesbank
unbegrenzt gelten.
Münzen
müssen bei einer Prägung in
Mark
bis
zu 20 ,00 EUR und Pfennigmünzen
bis
zu 5,00 EUR je Zahlungsvorgang angenommen werden. Der
Euro
wird frühestens am 1. Januar 2002 die
Deutsche Mark
als
gesetzliches Zahlungsmittel
ablösen.
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