A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Gesetzlicher Vertreter
ist ein -
Vertreter
, dessen Vertretungsmacht sich direkt aus einem
Gesetz
ergibt. Er wird insbesondere für Personen, die nicht in
Besitz
einer uneingeschränkten
Geschäftsfähigkeit
sind, eingesetzt. Gesetzlicher
Vertreter
sind in diesem Fall Eltern,
Vormund
, Pfleger, bei
Personengesellschaften
der Vertretungsberechtigte
Gesellschafter
.
Organ
e einer
juristischen Person
sind keine
gesetzlich
en
Vertreter
, da sie für diese selbst und nicht in deren
Vertretung
handel
n.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Gesetzliche Zahlungsmittel
Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten
Weitere Begriffe :
GbR
Investitionsprogramm
Proportionalkostenrechnung
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum