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Gesetzlicher Vertreter
ist ein -
Vertreter
, dessen
Vertretungsmacht
sich direkt aus einem
Gesetz
ergibt. Er wird insbesondere für Personen, die nicht in
Besitz
einer uneingeschränkten
Geschäftsfähigkeit
sind, eingesetzt. Gesetzlicher
Vertreter
sind in diesem Fall Eltern,
Vormund
,
Pfleger
, bei
Personengesellschaften
der Vertretungsberechtigte
Gesellschafter
.
Organe
einer
juristischen Person
sind keine gesetzlichen
Vertreter
, da sie für diese selbst und nicht in deren
Vertretung
handeln
.
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Fälschung
Entscheidungen unter Sicherheit
Verbleibsnachweis bei der Einfuhr
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