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Gesetzmäßigkeitsprüfung

Die aktienrechtliche Jahresabschlußprüfung ist eine Gesetzmäßigkeits, » Satzungsmäßigkeits und Ordnungsmäßigkeitsprüfung. Durch die Gesetzmäßigkeitsprüfung soll festgestellt werden, ob die Rechnungslegung den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Die Gesetzmäßigkeit der Rechnungslegung muß vom Abschlußprüfer bestätigt werden (Bestätigungsvermerk).

 

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