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Gesetzmäßigkeitsprüfung
Die aktienrechtliche
Jahresabschlußprüfung
ist eine Gesetzmäßigkeits, » Satzungsmäßigkeits und
Ordnungsmäßigkeitsprüfung
. Durch die Gesetzmäßigkeitsprüfung
soll
festgestellt werden, ob die
Rechnungslegung
den
gesetzlich
en Vorschriften entspricht. Die Gesetzmäßigkeit der
Rechnungslegung
muß vom
Abschlußprüfer
bestätigt werden (
Bestätigungsvermerk
).
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