Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Gestalttheorie

Eine Reihe von Gattungsgesetzen der Wahrnehmung, die deutlich werden lassen, wie Personen zu einem bedeutungstragenden Ganzen gelangen, indem sie die über die Sinne aufgenommenen Rohsignale organisieren, verarbeiten und kombinieren. Die vier wichtigsten Gesetzmäßigkeiten sind:
(1) Gesetz der Ähnlichkeit,
(2) Gesetz der Nähe,
(3) Gesetz der Geschlossenheit und
(4) Gesetz der Kontinuität.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Gestaltpsychologie
Gestaltungsmarketing

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Erstinvestition Bedarfsprinzip Losfertigung
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum