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Gewerbe
nachhaltig
e,
selbständig
e Teilnahme am
wirtschaftlich
en
Verkehr
mit der Absicht der
Gewinnerzielung
(
Gewinn
). Kein Gewerbe im juristischen und
steuerlich
en Sinne sind Tätigkeiten in der Land-und
Forstwirtschaft
sowie in den
freien
Berufen. Eine Auflistung der
gewerblich
en Geschäftsarten findet sich im
Handelsgesetzbuch (HGB)
.
ist jede erlaubte, auf
Gewinn
gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte,
selbständig
e Tätigkeit. Ausgenommen hiervon sind die
Urproduktion
(
primärer Sektor
) und die
freien
Berufe.
Gewerbebetrieb
e sind somit alle
Unternehmen
des
Handel
s, der
Industrie
und des
Verkehr
s.
Gesetzlich
e
Regelung
ist die GewO, daneben gibt es noch
Gesetze
mit Sonderregelungen für bestimmte
Gewerbezweig
e (
z
.
B
. LebensmittelG, GüterkraftverkehrsG, HandwerksO usw.). Jedes von einer inländischen
natürliche
n oder
juristischen Person
ausgeübte Gewerbe stellt einen Beruf im Sinne des
Grundgesetz
es dar; hieraus leitet sich die
Gewerbefreiheit
als ein Teil der als Grundrecht verbürgten Berufsfreiheit ab. Dennoch kann im
Interesse
der Gefahrenabwehr eine Gewerbeerlaubnis als
Genehmigung
benötigt werden (
z
.
B
. für das Führen einer Apotheke).
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