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Gewerbe

nachhaltige, selbständige Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr mit der Absicht der Gewinnerzielung (Gewinn). Kein Gewerbe im juristischen und steuerlichen Sinne sind Tätigkeiten in der Land-und Forstwirtschaft sowie in den freien Berufen. Eine Auflistung der gewerblichen Geschäftsarten findet sich im Handelsgesetzbuch (HGB).

ist jede erlaubte, auf Gewinn gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte, selbständige Tätigkeit. Ausgenommen hiervon sind die Urproduktion (primärer Sektor) und die freien Berufe. Gewerbebetriebe sind somit alle Unternehmen des Handels, der Industrie und des Verkehrs. Gesetzliche Regelung ist die GewO, daneben gibt es noch Gesetze mit Sonderregelungen für bestimmte Gewerbezweige (z.B. LebensmittelG, GüterkraftverkehrsG, HandwerksO usw.). Jedes von einer inländischen natürlichen oder juristischen Person ausgeübte Gewerbe stellt einen Beruf im Sinne des Grundgesetzes dar; hieraus leitet sich die Gewerbefreiheit als ein Teil der als Grundrecht verbürgten Berufsfreiheit ab. Dennoch kann im Interesse der Gefahrenabwehr eine Gewerbeerlaubnis als Genehmigung benötigt werden (z.B. für das Führen einer Apotheke).

 

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